Arbeitsrecht + Aufhebungsvertrag + Abfindung
- bundesweit -
Wir helfen Ihnen bei der Verhandlung zur Maximierung der Abfindung oder aber auch bei Bonuszahlungen - lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen - als Teilzeit - oder Vollzeitkraft!
Direktkontakt über Mail: kuendigung@ra.torster.de
Direktanruf 7 Tage (6.00 - 22.00 Uhr) 08036 3014563
Hier betreuen wir Mandanten bundesweit bei Einzelkündigungen aber auch bei Betriebsumstrukturierungen mit Sozialplan etc.
Die Fehler in Kündigungen sind vielfältig.
- falsche Fristberechnung
- keine Berücksichtigung vorheriger Minijobs
- fehlende Berechtigung zur Aussprache
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Dezember 2020
Beendigung von 5 Verfahren mittels Vergleich, zum Teil außergerichtlich
November 2020
- 4 x Abfindungen, obwohl diese zunächst nicht vorgesehen waren, zwischen hoher und niedriger Betriebszugehörigkeit
Oktober 2020
- Im Insolvenzverfahren (in Eigenregie) Auszahlung eine Abfindung erziehlt ohne Quote!
- Erstreiten von Abfindungen, obwohl diese in der Kündigung nicht vorgesehen waren.
September 2020
Abfindungen nach Erhebung der Kündigungsschutzklage
- fehlende Einholung der Zustimmung des Integrationsamts
--> verlängertes Anstellungsverhältnis und 5.000 EUR Nettoabfindung
- etwa 30.000 EUR
- etwa 10.000 EUR
August 2020
Vergleich über 92.000 Abfindung, trotz Begrenzung von 80.000 EUR im Sozialplan :-)
Juli 2020
Bonuszahlung von fast 8tsd. EUR nach 2 Jahren im Betrieb
Juni 2020
Abfindung 374 tsd. EUR nach Betriebsverlegung, Asien
Mai 2020
Abfindung bei Vorwurf der Veruntreuung + fristloser Kündigung
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