Strafbefehl erhalten? Wir reichen Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Beachten Sie die 2 wöchige Rechtsmittelfrist, sodass nach Zustellung des Strafbefehls zeitnah, wenn nicht unverzüglich zu handeln ist!
Ersteinschätzung am Tel. oder via Videokonferenz - E-Mail reicht und wir senden Ihnen einen Link zur Videokonferenz zu. Bei drohendem Fristablauf wird spätestens am Folgetag nach vorherigem Kontakt Rechtsmittel eingelegt!