OWi-Verfahren / Strafsachen
Aktuell:
Mandant befuhr den Mittleren Ring in München mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 183 km/h (innerorts) bei erlaubten 60 km/h - im Ergebnis erhielt er nur ein Fahrverbot von 6 Monaten -
kein Entzug der Fahrerlaubnis !
Kontaktieren Sie uns daher in vergleichbaren Fällen umgehend!
Geräte von Leivtec mit mögl. Messfehlern - wir empfehlen Einspruchseinlegung mit Akteneinsicht, auch bei Altbescheiden bei Rechtskraft mittels Wiedereinsetzung!
Direktkontakt über Mail: OWi@ra-torster.de
Direktanruf 7 Tage (6.00 - 20.00 Uhr) 08036 3014563
Im Bußgeld- / Strafverfahren wird angeraten, als Beschuldigter oder als Betroffener keine Angaben im Ermittlungsverfahren zu tätigen und sobald Sie Kenntnis von einem Verfahren gegen sich haben, unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach Mandantserteilung wird Akteneinsicht genommen, damit der Ihnen gemachte Vorwurf klar ist, erst nach Akteneinsicht erfolgt eine Stellungnahme zum Vorwurf!
Geben Sie kurzfristig keine Stellungnahme ohne Rücksprache ab!